Der Rat der Gemeinde Altenberge hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Ost II“ gefasst. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes in Richtung Süden zu erweitern.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. In Umsetzung des Beschlusses liegen die Verfahrensunterlagen für jedermann in der Zeit vom 28.02.2019 bis einschließlich 29.03.2019 im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung Altenberge, Kirchstraße 25,
- montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und
- 1. Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Rathaus bleibt am Rosenmontag (04.03.2019) geschlossen.
Während v.g. Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, zu richten an den Bürgermeister der Gemeinde Altenberge, Kirchstraße 25, 48341 Altenberge. Die näheren Inhalte können Sie dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 nebst der dazugehörigen Begründung entnehmen.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren (Stand: Februar 2019)
Übersicht Verfahrensstand | |
Datum | Verfahrensschritt |
04.02.2019 | Aufstellungsbeschluss |
18.02.2019 | Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB |
28.02.2019-29.03.2019 | Durchführung der Offenlage |