Die Gemeinde Altenberge führt gegenwärtig das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Borghorster Str./Königstr./Friedhofstr.“ durch. Mit Hilfe der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer baulichen Anlage im Bereich einer Grünfläche an der Königstraße geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, den bereits durch historische Gebäude geprägten Bereich rund um das Heimathaus, um eine weitere bauliche Anlage zu ergänzen. Seitens des Heimatvereins Altenberge e.V. ist der Wiederaufbau eines alten Scheunengebäudes geplant (sog. Stening`s Scheune), in der künftig ein regionales Genealogie- und Gemeinschaftszentrum untergebracht werden soll.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung grenzt an das Heimathaus Altenberge an und liegt südwestlich des Kreuzungsbereichs Königstraße/Friedhofstraße.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
Im Zuge des verbindlichen Bauleitplanverfahrens hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 16.05. bis einschließlich 21.06.2017 im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung Altenberge, Kirchstraße 25, Erdgeschoss Zimmer E.2, während der Dienststunden an Werktagen
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr und
2. Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dort werden auch Auskünfte über den Inhalt gegeben. Am 18.05. (nachmittags), 19.05., 25.05., 05.06. und 15.06.2017 ist das Rathaus geschlossen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeinde Altenberge, Bauamt, Zimmer 5.4, Kirchstraße 25, 48341 Altenberge, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird auf den § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen. Hiernach ist in einem späteren Normenkontrollverfahren der Antrag einer Person zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die hier im Internet veröffentlichten Verfahrensunterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren (Stand: April/Mai 2017)
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Borghorster Str./Königstr./Friedhofstr.“ -Entwurf- (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Begründung zum Bebauungsplan -Entwurf- (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Bisher nach Einschätzung der Gemeinde vorliegende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen zum Planverfahren (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Amtliche Bekanntmachung der Offenlage (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
Übersicht Verfahrensstand
Datum | Verfahrensschritt |
20.02.2017 | Aufstellungsbeschluss |
06.02.2017 | Beratung und Beschluss über den Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
09.03. – 07.04.2017 | Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB |
24.04.2017 | Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB |
16.05. – 21.06.2017 | Durchführung der Offenlage |
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