Die Gemeinde Altenberge hat genehmigt, dass im Außenbereich des Gemeindegebiets Hecken-, Strauch- und Baumschnitt unter gewissen Auflagen verbrannt werden darf.
Darunter fallen auch Schlagabraum-ähnliche Abfälle, die zum Beispiel bei Pflegemaßnahmen von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf- und Obstbäumen sowie Ufergehölzen anfallen. Laut der geltenden Allgemeinverfügung dürfen diese nun im Zeitraum
vom 01.11. eines Jahres bis einschließlich sieben Tage nach Ostern
unter Beachtung der in der Allgemeinverfügung genannten Auflagen verbrannt werden.
Jeder Abbrand ist der Gemeinde mindestens zwei Tage vorher durch ein amtliches Formular schriftlich anzuzeigen.
Ein längerer Vorlauf gilt für den Schlagabraum, der an Ostersonntag verbrannt werden soll. Osterfeuer müssen sogar spätestens bis zum Mittwoch vor Gründonnerstag mit dem amtlichen Anzeigenformular schriftlich angezeigt werden.
Das Anzeigenformular liegt im Bürgeramt zur Abholung bereit oder kann hier heruntergeladen werden.