Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat per Rechtsverordnung die CoronaSchVO vom 22.03.2020 geändert. Mit der Aktualisierung werden etliche rechtliche Zweifelsfragen geklärt. So werden nunmehr die konkreten Bußgeldtatbestände und Straftatbestände in der CoronaSchVO konkret benannt. Auch der Bußgeldkatalog wurde entsprechend angepasst.
Aktualisierte CoronaSchVO vom 31.03.2020