Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Die Form, das Aufstellungsverfahren und die möglichen Inhalt der Bauleitpläne regelt das Baugesetzbuch. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde unter Berücksichtigung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und des Natur- und Umweltschutzes vorausschauend vorzubereiten und zu leiten.
Instrumente der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne, die von der jeweils zuständigen Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt werden. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der
- derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren und
- der wirksamen Flächennutzungsplanänderungen und in Kraft getretenen Bebauungspläne
in der Gemeinde Altenberge. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Auswahl einen Planverfahrens in der jeweiligen Tabelle.
In Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren:
Übersichtsplan | Bauleitplan | Aufstellungsbeschluss | Stand des Verfahrens |
---|---|---|---|
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 "Kümper V" | 01.10.2018 |
Durchführung der Offenlage (18.02.2019-19.03.2019) |
Wirksame Flächennutzungsplanänderungen / In Kraft getretene Bebauungspläne
Das Baugesetzbuch regelt seit dem 13.05.2017 in den §§ 6a und 10a BauGB, dass sowohl der wirksame Flächennutzungsplan als auch Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet eingestellt werden sollen. Demnach sind nachfolgend alle seit dem 13.05.2017 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanänderungen und in Kraft getretene Bebauungspläne veröffentlicht. Eine Gesamtübersichtskarte mit der Darstellung aller rechtskräftigen Bebauungspläne in der Gemeinde Altenberge finden Sie unter: