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Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, einen öffentlichen Auftrag europaweit auszuschreiben, sofern der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert gemäß § 2 Vergabeverordnung überschreitet. Die Schwellenwerte betragen zurzeit für

  • Bauaufträge 5.186.000 Euro netto/ ohne Umsatzsteuer und
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge 207.000 Euro netto/ ohne Umsatzsteuer.
Bekanntmachungen gemäß § 18a VOB/A, § 23 EG VOL/A und § 14 VOF:
Es liegen zurzeit keine entsprechende Ausschreibungen vor.

 

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