Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, einen öffentlichen Auftrag europaweit auszuschreiben, sofern der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert gemäß § 2 Vergabeverordnung überschreitet. Die Schwellenwerte betragen zurzeit für
- Bauaufträge 5.186.000 Euro netto/ ohne Umsatzsteuer und
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge 207.000 Euro netto/ ohne Umsatzsteuer.
Bekanntmachungen gemäß § 18a VOB/A, § 23 EG VOL/A und § 14 VOF: |
---|
Es liegen zurzeit keine entsprechende Ausschreibungen vor. |