In der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wird die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland geregelt. Freiberufliche Leistungen sind solche, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden.
Bekanntmachung von Vergaben nach der VOF (§ 9 VOF) : |
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Es liegt zurzeit keine entsprechende Ausschreibung vor. |