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03.11.2020

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen der Bürgerbeteiligung gegenwärtig diverse Planunterlagen öffentlich ausliegen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich mit Anregungen oder Bedenken an den laufenden Planungen zu beteiligen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet nach wie vor außerordentlich hoch ist, die Gemeinde Altenberge seit 2018 über keine freien Baugrundstücke mehr verfügt und die Nachfrage im Siedlungsbestand nicht gedeckt werden kann, soll mit der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Rönnenthal III“ das Planungsrecht für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes südlich der Hanseller Straße geschaffen werden. Gegenüber dem laufenden Entwicklungsprozess zur Ausweisung des Wohngebietes im Bereich des Bahnhofshügels, der aufgrund der anspruchsvollen Aufgabenstellung voraussichtlich noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die Bauleitplanung im Bereich des Rönnenthal vorzeitig abgeschlossen werden kann. Die Entwicklung des Gebietes soll dazu dienen, die hohe Baulandnachfrage möglichst bald, ggfls. schon Ende 2021, wieder bedienen zu können.

 

Des Weiteren liegen momentan die Unterlagen der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Altenberge-West“ aus. Beide Bauleitplanentwürfe sehen eine Umwandlung des gleichnamigen Gewerbestandortes, der zwischen der Laerstraße und der Lindenstraße liegt, in ein Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen) vor.

 

Sämtliche Planungen können noch bis zum 20.11.2020 im Eingangsbereich des Rathauses der Gemeinde Altenberge eingesehen werden. Coronabedingt kann der Zutritt zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen nur einzeln gewährt werden.

Parallel sind die Verfahrensunterlagen für jedermann im Internet unter https://www.o-sp.de/altenberge/verfahren veröffentlicht.

 

Stellungnahmen zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können bis zum Ende der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung eingereicht bzw. unter der vorgenannten Internetadresse online zu dem jeweiligen Verfahren vorgetragen werden.

Angesichts der vom Land NRW erlassenen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus werden die im Amtsblatt der Gemeinde Altenberge bereits angekündigten Bürgerversammlungen am 10.11.2020, in der die Ziele und Auswirkungen der Planungen vorgestellt werden sollten, nicht stattfinden! Beide geplanten Informationsveranstaltungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

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