Eichenprozessionsspinner – Was ist zu tun?
Es ist davon auszugehen, dass der Eichenprozessionsspinner sich auch in diesem Jahr in Altenberge weiter ausbreiten wird. Die folgenden Antworten sollen über den richtigen Umgang mit den Eichenprozessionsspinnern informieren.
Was ist zu tun, wenn Nester auf Privatgrundstücken entdeckt werden?
Wenn auf privaten Grundstücken Eichenprozessionsspinner entdeckt werden, sind grundsätzlich die Eigentümer für die Beseitigung zuständig. Sofern Nachbargrundstücke betroffen sind, sollten die Eigentümer über den Befall informiert werden. Als erste Vorsichtsmaßnahme wird empfohlen, den Bereich zu meiden und gegebenenfalls auch abzusperren. Anschließend sollte eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragt werden. Die Fachfirmen verfügen über eine entsprechende Schutzausrüstung sowie technisches Equipment und besitzen die erforderliche Fachkunde.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten, die durch die Beseitigung durch eine Fachfirma entstehen, tragen die Grundstückseigentümer.
Sind die Nester meldepflichtig?
Grundsätzlich sind die Nester, die sich auf Privatgrundstücken befinden, bei der Gemeinde Altenberge nicht meldepflichtig. Sollten sich die befallenen Bäume aber beispielsweise in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Parkanlagen, öffentlichen Wegen oder Sport- und Spielplätzen befinden, ist die Gemeinde Altenberge per E-Mail unter sandra.lammers@altenberge.de oder per Telefon unter 02505 / 82-32 oder -33 zu informieren. Außerdem können Nester über dieses Online-Formular gemeldet werden.
Können Nester eigenständig entfernt werden?
Der Kontakt mit den Raupen und Nestern sollte auf jeden Fall vermieden werden, da die Brennhaare für Menschen und Tiere gefährlich sein können. Bei Berührungen können sie allergische Reaktionen, schmerzhaften Hautausschlag und Juckreiz auslösen. Sofern ein Kontakt stattfand, sollten die Raupenhaare umgehend entfernt und die Kleidung gewechselt und anschließend gewaschen werden. Je nach Ausmaß der Symptome sollte zudem kurzfristig ein Arzt aufgesucht werden. Die feinen Brennhaare brechen leicht ab und können durch den Wind über mehrere Meter verteilt werden. Auch nachdem die Falter Anfang Juli geschlüpft sind, sind in den verlassenen Nestern und in der Umgebung der Eichen noch Brennhaare zu finden. Die giftige Wirkung bleibt über Jahre erhalten. Für eine wirksame Bekämpfung ist es daher entscheidend, dass die Härchen gebunden und anschließend zusammen mit dem Nest durch eine Fachfirma entsorgt werden. Die Beseitigung erfolgt nach Dringlichkeit.
Um die Nester fachgerecht beseitigen zu können, sind entsprechende Schutzbekleidung, Atemschutz sowie Fachkenntnisse zwingend erforderlich. Aufgrund der genannten Gefahren wird dringend davon abgeraten, die Nester eigenständig zu entfernen.
Was ist zu tun, wenn Nester auf öffentlichen Flächen entdeckt werden?
Zur Warnung der Bevölkerung werden Hinweisschilder an Stellen angebracht, an denen ein Befall durch den Eichenprozessionsspinner festgestellt wurde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus Sicherheitsgründen in den kommenden Tagen oder Wochen öffentliche Bereiche gesperrt werden müssen.
Sollten Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern erforderlich sein, können diese unter Angabe des genauen Ortes über das Online-Formular, per E-Mail an sandra.lammers@altenberge.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02505 / 82-32 erfolgen.
Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Eichenprozessionsspinner.
In der Karte können Sie sehen, an welchen Orten im Stadtgebiet bereits Sichtungen gemeldet wurden.
Sie können diese auch über den folgenden Link erreichen