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29.04.2019

Unkraut auf Bürgersteigen und Wegen, - wer kennt das nicht? Gerade auf Flächen, auf denen eigentlich nichts wachsen soll, wie Garageneinfahrten und Bürgersteigen, sprießt das Grün jetzt aus allen Fugen und Ritzen. Gerne wird dann zur Chemiespritze gegriffen. Was viele nicht wissen, - das Auftragen von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel) auf Gehwegen, Garagenzufahrten, Terrassen und sonstigen befestigten Flächen ist nach dem Pflanzenschutzgesetz untersagt ist.

Der Gesetzgeber räumt dem Schutz der Gewässer vor Pflanzenschutzmitteln höchste Priorität ein. So ist der Einsatz dieser Chemikalien auf allen befestigten Freilandflächen sowie auf Flächen, die nicht gärtnerisch oder land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, streng untersagt. Dieses Anwendungsverbot gilt insbesondere für alle Wege und Plätze rund ums Haus. Ein gesetzwidriger Einsatz wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet.

Auch diverse „Hausmittelchen“ dürfen auf den genannten Flächen zur Unkrautbekämpfung nicht eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Essigsäure, Salz oder Haushaltsreiniger sowie auch Pflanzenschutzmittel, die mit „biologisch abbaubar“ oder ähnlich gekennzeichnet sind.

Hintergrund dieses Gesetzes ist der Schutz unserer Gewässer und damit auch unseres Trinkwassers, denn die Pflanzenschutzmittel werden auf befestigten Flächen beim nächsten Regenguß abgewaschen und in die Oberflächengewässer oder über die Kläranlage in den Wasserkreislauf eingebracht.

Um das unerwünschte Grün zu beseitigen, ohne die Umwelt und unser Trinkwasser zu gefährden, stehen vielfältige mechanische Verfahren, wie Hochdruckreiniger, Fugenkratzer, Stahlbürsten oder ein fester Besen in Verbindung mit heißem Wasser zur Verfügung. Auch mit thermischen Verfahren, wie z.B. Abflamm- oder Infrarot-Handgeräten, kann man die ungewollten Pflanzen beseitigen.

Weitere Informationen gibt der Flyer „Unkrautfrei ohne Reue“, der im Rathaus zur Mitnahme ausliegt.

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