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27.04.2022

Es kommt immer wieder vor, dass rücksichtslose Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf dem Friedhof der Gemeinde Altenberge laufen lassen und die Hunde dann dort „ihre Geschäfte“ erledigen. Tatsächlich sorgt Hundekot immer wieder zu Verärgerungen bei den Nutzungsberechtigen der Gräber auf dem Friedhof. Die Verwaltung weist dringend darauf hin, dass die Friedhofssatzung zu beachten ist. Danach ist es nicht gestattet, Hunde – es sei denn es handelt sich um Blindenhunde – mit auf die Friedhofsanlage zu nehmen. Das Ordnungsamt behält sich vor, künftig Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Leinenzwanges und des Mitnahmeverbotes durchzuführen und entsprechende Verstöße zu ahnden.

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