Osterfeuer 2019
Die Gemeinde Altenberge hat im Rahmen einer Allgemeinverfügung genehmigt, dass im Gebiet der Gemeinde im Außenbereich Hecken-, Strauch- und Baumschnitt oder Schlagabraum ähnliche Abfälle aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken , Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf- / Obstbäumen sowie Ufergehölzen im Zeitraum vom 01.11. eines Jahres bis einschl. sieben Tage nach Ostern unter Beachtung der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Auflagen verbrannt werden darf. Die Gemeinde weist darauf hin, dass auch Schlagabraum, der an Ostersonntag verbrannt werden soll, spätestens bis Mittwoch vor Gründonnerstag (17.04.2019) mit dem amtlichen Anzeigenformular schriftlich angezeigt werden muss. Das Anzeigenformular liegt im Bürgeramt zur Abholung bereit bzw. kann im Internetportal der Gemeinde Altenberge (https://altenberge.de/de/service/osterfeuer) runtergeladen werden.