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06.01.2020

Es kommt immer wieder vor, dass rücksichtlose und vor allem pietätlose Hundebesitzer ihre Vierbeiner

unangeleint auf dem Friedhof der Gemeinde Altenberge laufen lassen und sie ihre „Geschäfte“ dort erledigen. Hinterlassenschaften von den Hunden sorgen daher immer wieder zu Verärgerungen bei den Nutzungsberechtigten der Gräber auf dem Friedhof.

Die Verwaltung weist daher darauf hin, dass die Friedhofssatzung zu beachten ist. Danach ist es nicht gestattet, Hunde – es sei denn es handelt sich um Blindenhunde – mit auf die Friedhofsanlage zu nehmen.

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