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04.04.2022

Neubestellung einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Altenberge notwendig. Da die Wahlperiode für das Schiedsamt im Oktober 2022 abläuft und der jetzige Amtsinhaber für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht, wird der Rat der Gemeinde Altenberge für den Schiedsamtsbezirk Altenberge eine neue Schiedsperson wählen. Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten im Schiedsbezirk Altenberge. Sie wird für fünf Jahre gewählt und übt ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Amt Interesse haben, werden gebeten, sich bis zum 31. Mai 2022 im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung zu melden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind dabei ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung ist, dass die zukünftige Schiedsperson nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 70 Jahre ist. Darüber hinaus muss sie ihren Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirks, also in der Gemeinde Altenberge haben. Bei Rückfragen steht Frau Menden im Ordnungsamt unter der Telefonnummer 8235 zur Verfügung

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