Abmeldung des Wohnsitzes
Fachbereich ll / Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Soziales
Eine Abmeldung in Altenberge ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland. Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge abmelden. Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich, die Fortschreibung im Melderegister erfolgt zum Datum des Auszugs.
Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist allerdings nur am Hauptwohnsitz möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Abmeldung wird sofort durchgeführt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz
- Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind. Denken Sie auch an Ausweisdokumente Ihrer Familienmitglieder.
- Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung des Vermieters/Eigentümer) Die Vorlage der Wohnungskündigung reicht nicht aus!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Bürgerbüro Ihre Abmeldung durchzuführen, kann auch eine durch Sie bevollmächtigte Person die Abmeldung für Sie vornehmen. Zusätzlich müssen noch folgende weitere Unterlagen mitgebracht werden:
- Vollmacht
- Personalausweis und/oder Reisepass der bevollmächtigten Person ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein