Ausgleichsabgabe
Fachbereich III / 1+2 Bauwesen
Wer eine Sozialwohnung bewohnt, wird regelmäßig zu seinen Einkünften befragt und muss nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) seine Einkünfte alle 3 Jahre offen legen. Er hat eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn sein Einkommen, die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze um mehr als 20 % übersteigt.
Die Formulare werden vom Kreis Steinfurt zugesandt.
Notwendige Unterlagen:
- Wohnungsinhabererklärung
- Einkommenserklärung
- zugesandtes Formblatt „Angabe zur Miethöhe“