Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO (Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsfahrverbote u.a.)
Fachbereich ll / Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Soziales
- Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsfahrverbote
Anträge müssen schriftlich beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt gestellt werden u.a. für Schwer-, Langguttransporte, Transporte mit Überbreite
sowie für Fahrten mit Lkw über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen.
- Ausnahmen sonstiger Art
An die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind strenge Maßstäbe zu stellen,
so dass es einer präzisen Sachdarstellung für einen entsprechenden Antrag bedarf.
Die Anträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.