Seit 1. Juli 1998 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten:
Der alte Begriff Aufgebot ist durch den Begriff Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Der Aushang des bisherigen Aufgebotes ist entfallen. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Trauzimmer
Upkammer des Bürgerhauses
Kirchstraße
Sitzplätze für ca. 20 Personen
Es wird kein zusätzliches Nutzungsentgelt erhoben.
Eingangsbereich des Bürgerhauses
Innenansicht der Upkammer im Bürgerhaus
Heimathues Kittken
Friedhofstraße 9
Sitzplätze für ca. 40 Personen
Es wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 170 EUR erhoben.
Heimathues "Kittken"
Innenansicht Heimathues "Kittken"
Innenansicht Heimathues "Kittken"
Speicher am Heimathues Kittken
Friedhofstraße 9 (hinter dem Heimathues)
Sitzplätze für ca. 30 Personen
Es wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 140 EUR erhoben.
Speicher am Heimathues "Kittken"
Innenansicht Speicher am Heimathues "Kittken"
Stening's Scheune
Friedhofstraße 9
Sitzplätze für ca. 50 Personen
Es wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 270 EUR erhoben.
Stening's Scheune
Innenansicht Stening's Scheune
Innenansicht Stening's Scheune
Eisscholle
Informationszentrum oberhalb des Eiskellers an der Borndalschule, Gooiker Platz 3
Sitzplätze für ca. 25 Personen
Es wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 50 EUR erhoben.
Außenansicht der "Eisscholle"
Innenansicht der "Eisscholle"
Termine:
Während der Öffnungszeiten des Rathauses nach Vereinbarung (ohne zusätzliche Gebühr).
Zusätzlich an jedem 2. und 4. Freitagnachmittag von 14 bis 16 Uhr und an jedem 3. Samstagvormittag von 10 bis 12 Uhr. Die dafür erhobene zusätzliche Gebühr beträgt 66 Euro.