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12.03.2020

Die Gemeindeverwaltung Altenberge weist alle Hundebesitzer eindringlich auf ihre Verpflichtungen als Hundehalter hin. Zu den allgemeinen Pflichten nach dem Landehundegesetz gehört, dass Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit für Menschen und Tiere ausgeht.

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass sich Hunde unbeaufsichtigt außerhalb der Grundstücke ihrer Hundehalter aufhalten und Radfahrer und Spaziergänger belästigen oder gar attakieren.

Die Gemeinde sieht sich veranlasst alle gemeldeten Fälle entsprechend den Vorschriften des Landeshundegesetzes zu sanktionieren. Hierzu gehört u. a. die Verhängung von Bußgeldern, die Anordnung zur Vorführung zu einem Verhaltenstest, die Anordnung zum Leinen- und Maulkorbzwang und in Wiederholungsfällen auch den Entzug des Hundes.

Ärgerlich und absolut nicht hinnehmbar ist es insbesondere in Bereichen von ausgewiesenen Fahrrad- und Spazierwegen und in bebauten Bereichen, wenn Mitbürger diese Wege aus Angst vor Hundeattacken nicht mehr nutzen.

Ein weiteres nicht hinnehmbares Ärgernis betrifft die Hinterlassenschaften von Hunden. Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Grünanlagen, Privatgrundstücken oder gar Spielplätzen sind nicht nur ekelerregend, sondern können auch gesundheitsschädlich sein. An vielen Stellen der Gemeinde wurden Spender für Hundekotbeutel aufgestellt, an denen Hundebesitzer kostenlos Tüten entnehmen können, aber dies müssen sie dann auch tatsächlich tun.

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