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21.04.2023

Die mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Altenberge aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode zum 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 liegt vom 24.04. – 02.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden im Erdgeschoss des Rathauses zur Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, nach Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Einspruch erhoben werden. Darauf weist die Gemeinde im aktuellen Amtsblatt hin. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen genannt sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften. In diesem Paragraphen geht es um die persönlichen Eigenschaften der Kandidatinnen und Kandidaten. So sollten sie bei Amtsantritt mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre sein und in Altenberge wohnen. Nicht geeignet können Personen aus gesundheitlichen Gründen sein oder weil sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder laut Richterspruch unfähig zur Bekleidung öffentlicher Ämter ist, kommt ebenfalls nicht in Frage.

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