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20.08.2020

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 13. September wurden bzw. werden in den nächsten Tagen verschickt. Wer bis zum 23.08. keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich im Wahlamt der Gemeinde (Tel.-Nr. 82-64), über sein Wahlrecht erkundigen. Aufgrund einiger Rückfragen bei den vergangenen Wahlen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch derjenige wahlberechtigt ist, der keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten oder diese verloren hat, jedoch im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Briefwahlunterlagen können ab sofort im Wahlamt, das jeweils montags – freitags, 8:30 – 12:30 Uhr, montags – mittwochs 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 – 17:30 Uhr geöffnet hat, beantragt werden. Dort besteht die Möglichkeit, die Unterlagen sofort auszufüllen bzw. mitzunehmen. Aufgrund der aktuellen Situation besteht selbstverständlich Maskenpflicht, außerdem sollte möglichst ein eigener Schreibstift mitgebracht werden. Die Briefwahlunterlagen können auch über den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag oder über den im Internet auf der Homepage der Gemeinde (www.altenberge.de) hinterlegten Vordruck beantragt werden.

Wer für einen anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Ein Vordruck dieser Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt bzw. im Internet hinterlegt. Der Bevollmächtigte darf jedoch für nicht mehr als 4 Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen.

 

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 24. bis zum 28.08. während der Öffnungszeiten des Wahlamtes zu jedermanns Einsicht bereit. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch erheben. Danach können nur noch offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigt werden.

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