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Die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen der öffentlichen Hand, also Liefer- und Dienstleistungsaufträge, regelt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
 

Bekanntmachung von Öffentlichen Ausschreibungen (§ 12 VOL /A):
Es liegt zurzeit keine entsprechende Ausschreibung vor.


 

Bekanntmachung von Beschränkten Ausschreibungen nach
Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOL /A):
Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt!


 

Bekanntmachung von Freihändigen Vergaben nach
Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOL /A):
Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt!


 

Vergebene Aufträge (§ 19 Abs. 2 VOL /A):
Veröffentlichung nach Zuschlagserteilung für die Dauer von 3 Monaten für
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb
    (ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer)
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
    (ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer)
Es wurde aktuell kein entsprechender Auftrag vergeben!

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