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In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind die Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber (Teil A) sowie die Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (Teil B) geregelt.
 

Bekanntmachung von Öffentlichen Ausschreibungen (§ 12 VOB/A):
Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt!


 

Bekanntmachung von Beschränkten Ausschreibungen nach
Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOB/A):
Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt!


 

Bekanntmachung von Freihändigen Vergaben nach
Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOB/A):
Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt!


 

Vergebene Aufträge (§ 20 Abs. 3 VOB/A):
Veröffentlichung nach Zuschlagserteilung für die Dauer von 6 Monaten für
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb
    (ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer)
  • Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
    (ab 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer)
Es ist keine Ausschreibung durchgeführt worden!


 

Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
ohne Teilnahmewettbewerb (§ 19 Abs. 5 VOB/A):
  • ab einem voraussichtlichen Auftragswert ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt!

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