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13.05.2020

2020_05_13 Nutzung kommunaler Gebäude (2) FotoDie Landesregierung NRW hat zum Wochenbeginn (11.05.2020) eine Lockerung der Corona-Auflagen erlassen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist das Bürgerhaus ab sofort wieder geöffnet. Die Nutzung des Gebäudes durch Vereine pp. ist allerdings nur unter Beachtung von Auflagen (z.B. je nach Raumgröße ist nur eine begrenzte Personenanzahl erlaubt, Einhaltung von Hygienemaßnahmen) möglich. Konkrete Fragen zur Nutzung des Bürgerhauses beantwortet das Gebäudemanagement der Gemeindeverwaltung unter 02505/82-50 oder /82-61.

 

Das Hallenbad sowie die Sporthallen bleiben zunächst noch bis Ende des Monats Mai geschlossen.

Ebenfalls geschlossen bleibt das Rathaus. Bis auf weiteres kann eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch erfolgen. In dringenden Angelegenheiten kann auch nach vorheriger Terminabsprache ein persönlicher Besuch im Rathaus vereinbart werden.

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