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10.10.2023

Das Steueramt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Gartenwasserzähler besitzen, möglichst zeitnah den Zählerstand mitzuteilen.

Damit eine entsprechende Erstattung bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgen kann, müssen die Zählerstände fristgerecht bis spätestens zum 15.01. des Folgejahres gemeldet werden.

Bei dieser Meldung sind auch die Angaben der Adresse und des Kassenzeichens erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass für diese Meldung gerne das Formular auf der Homepage genutzt werden kann: Zählerstand Außenwasserzähler

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