Straßen- und Wegekonzept für die Gemeinde Altenberge
Gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen der nächsten 5 Jahre.
Durch das Konzept soll gegenüber dem Bürger / Grundstückseigentümer eine Transparenz in Bezug auf evtl. anfallende Straßenbaubeiträge gem. KAG NRW geschaffen werden.
Zudem bildet das Konzept die Grundlage um eine 100-prozentige Förderung für die Beitragspflichtigen durch das Land nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhalten zu können.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Altenberge hat in seiner Sitzung vom 08.03.2021 das nach § 8a KAG NRW aufzustellende Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Altenberge für die Jahre 2021 – 2025 beschlossen.
Die 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 – 2027 wurde durch den Rat der Gemeinde Altenberge in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen.