Die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen der öffentlichen Hand, also Liefer- und Dienstleistungsaufträge, regelt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
Bekanntmachung von Öffentlichen Ausschreibungen (§ 12 VOL /A): |
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Es liegt zurzeit keine entsprechende Ausschreibung vor. |
Bekanntmachung von Beschränkten Ausschreibungen nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOL /A): |
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Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt! |
Bekanntmachung von Freihändigen Vergaben nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOL /A): |
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Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt! |
Vergebene Aufträge (§ 19 Abs. 2 VOL /A): |
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Veröffentlichung nach Zuschlagserteilung für die Dauer von 3 Monaten für
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