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Das Schiedsamt ist eine im Schiedsamtsgesetz NRW geregelte Einrichtung, die eine außergerichtliche Streitschlichtung rechtsverbindlich und kostengünstig ermöglicht.

Wann rufe ich die Schiedsperson in meiner Gemeinde an?

Bei den sogenannten „kleineren“ Strafsachen, wie  z.B.

  • Sachbeschädigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit den Nachbarn.

Wer ist Schiedsmann für die Gemeinde Altenberge?

Schiedsmann: Rocco Thieme
Lilienweg 12b

48341 Altenberge
rocco.thieme@gmail.com
Telefon 0163/7936496

 

Stellv. Schiedsmann: Thomas Haase
Zum Hagen 21
48341 Altenberge
Telefon (0177) 32 92 153

E-Mail: thomas.haase@schiedsmann.de
 

Weitere Informationen erteilt auch der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) unter www.schiedsamt.de.

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