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Ein Wahlvorstand besteht i.d.R. aus 6 Personen (Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, deren Vertreter/innen und Beisitzer). Da immer nur 3 Personen anwesend sein müssen, können sich die Mitglieder untereinander absprechen, wer z.B. vormittags und wer nachmittags „Dienst“ leistet. Eine halbe Stunde vor dem Ende der Wahlzeit treffen dann alle Mitglieder im Wahllokal ein, um nach Wahlschluss gemeinsam die Stimmzettel auszuzählen.

 

Die Wahllokale sind in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten eingerichtet. Bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen werden möglichst jeweils die selben 8 Wahllokale genutzt. Bei den Kommunalwahlen ist die Bildung von 5 weiteren Wahlbezirken erforderlich. Jeder freiwillige Wahlhelfer kann selbstverständlich Wünsche bzgl. des von ihm bevorzugten Wahllokals äußern, die dann, soweit möglich, berücksichtigt werden.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, werden in jedem Wahllokal mind. 2 „alte Hasen“ (z.B. aus Politik oder Verwaltung) eingesetzt. Unerfahrene Wahlhelfer werden von diesen eingewiesen und unterstützt. Sie brauchen daher keine Bedenken zu haben, den Anforderungen nicht gerecht werden zu können. Um die Wahleinsätze auf möglichst viele Schultern verteilen zu können, sind deshalb auch besonders Erstwähler bzw. Personen, die noch nicht als Wahlhelfer tätig waren, angesprochen, sich freiwillig zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch werden nach dem Einsatz bei einer Wahl die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift pp.) gelöscht, so dass eine nochmalige Berufung im Regelfall nicht mehr erfolgt.

 

Die Tätigkeit im Wahlvorstand wird ehrenamtlich ausgeübt. Es wird jedoch ein Erfrischungsgeld von zurzeit 35,00 € gezahlt.

 

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlhelfer eine Einberufung zur Wahl. Darin sind der genaue Wahltermin, das Wahllokal sowie weitere Hinweise zum Ablauf der Wahl enthalten.

 

Mehr zum Thema Wahlen: www.bundeswahlleiter.de

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