In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind die Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber (Teil A) sowie die Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (Teil B) geregelt.
Bekanntmachung von Öffentlichen Ausschreibungen (§ 12 VOB/A): |
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Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt! |
Bekanntmachung von Beschränkten Ausschreibungen nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOB/A): |
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Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt! |
Bekanntmachung von Freihändigen Vergaben nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 12 VOB/A): |
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Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt! |
Vergebene Aufträge (§ 20 Abs. 3 VOB/A): |
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Veröffentlichung nach Zuschlagserteilung für die Dauer von 6 Monaten für
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Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (§ 19 Abs. 5 VOB/A): |
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Es ist zurzeit keine entsprechende Ausschreibung beabsichtigt! |