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Alle Kinderrechte im Park

 

01 Kinder haben das Recht gehört zu werden (Artikel 12)

 

Damit ist gemeint, dass Erwachsene Dich nach Deiner Meinung fragen sollen, wenn sie Dinge entscheiden, die Dich betreffen. Du hast das Recht, dass sie Dir dann zuhören und auch dass sie Deine Meinung ernst nehmen und darüber nachdenken.

 

Beispielsituationen:

Deine Eltern wollen mit Dir (und Deinen Geschwistern) einen Sonntags-Ausflug machen. Alle dürfen Vorschläge machen, auch Du! Und was ihr unternehmt, könnt Ihr dann gemeinsam entscheiden. 

 

Du darfst deine Meinung auch vor dem Gericht sagen, wenn es um dich geht. Wenn sich Deine Eltern zum Beispiel trennen, darfst Du dem Gericht sagen, wo Du leben möchtest.

 

Wenn es ein Problem gibt, das auch Dich etwas angeht, dann könnt Ihr als Familie zu einer Beratung gehen. Da ist auch Deine Meinung wichtig und soll gehört werden.

 

Es gibt auch Beratungen, die Dir dabei helfen, Dir Deine Meinung zu bilden oder sie zu vertreten (z.B. wenn es Dir schwer fällt, eine wichtige Entscheidung zu treffen oder wenn Du Deine Meinung nicht selber vor Gericht sagen möchtest)

 

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) steht folgender Wortlaut zu diesem Kinderrecht:

 

Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes, angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

 


 

02 Kinder haben das Recht auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Artikel 31)

 

Damit ist gemeint, dass Du die Möglichkeit haben solltest, an kreativen Angeboten teilzunehmen.

In Deiner Stadt sollte es für Dich Angebote geben zum Spielen, zum Musik machen oder zum Basteln, für Sport oder Theater.

In deiner Stadt soll es für JEDES Kind solche Angebote geben, auch unabhängig vom Einkommen der Eltern.

 

Freizeit bedeutet: Du hast freie Zeit für Dinge, die du gerne machst. Zum Beispiel nach der Schule. Es sollte nicht zu viele Hausaufgaben geben, denn Freizeit ist wichtig. Außerdem darfst Du aussuchen, was Du in Deiner freizeit machen möchtest.

Wenn du müde bist, darfst Du Dich auch ausruhen. Dafür muss es auch in der Schule Möglichkeiten geben, zum Beispiel Ruheräume und ausreichend Pausen. Auch in anderen Einrichtungen sollst du freie Zeit zum Spielen haben. Und Räume zum Ausruhen. Zum Beispiel wenn du mit anderen geflüchteten Menschen in einer Einrichtung lebst.


 

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) steht folgender Wortlaut zu diesem Kinderrecht:

 

Artikel 31 Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung

 

 


03 Kinder haben das Recht auf Leben (Artikel 6)

 

 

 

Du hast von Geburt an das Recht zu leben und dich bestmöglich zu entwickeln.

Du hast das Recht zu leben, weil Du ein Mensch bist.

Du bist genauso wertvoll wie alle anderen Menschen.

Dein Land sollte daher dafür sorgen, dass Du und alle Kinder überleben und gut aufwachsen können:

Dein Land soll Dich beschützen.

Du sollst genug zu Essen und zu Trinken haben.

Du sollst gesund bleiben können.

Du sollst Möglichkeiten haben zu lernen.

Dann kannst Du Dich auch nach Deinen besten Möglichkeiten entwickeln.

 

 

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) steht folgender Wortlaut zu diesem Kinderrecht:

 

Artikel 6: Recht auf Leben

(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind

ein angeborenes Recht auf Leben hat.

(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem

Umfang das Überleben und die Entwicklung des

Kindes.

 

 


04 Alle Kinder auf der Welt haben dieselben Kinderrechte (Artikel 2)

 

Du hast diese Rechte immer:

 

- egal, wo du lebst

- egal, woher Du kommst oder woher Deine Eltern stammen

- egal, welche Hautfarbe Du hast

- egal, welche Sprache Du sprichst

- egal, an was Du glaubst oder welcher Religion Deine Eltern angehören

- egal, welche Weltanschauung oder politische Meinung Du hast

- egal, ob Du ein Junge oder ein Mädchen bist

- egal, ob Du arm oder reich bist

- egal, ob Du eine Behinderung hast

 

Die Kinderrechte gelten für alle Kinder. Es sind also immer auch DEINE Rechte!

 

 

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) steht folgender Wortlaut zu diesem Kinderrecht:

 

Artikel 2: Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot

(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.

 

 


05 Kinder haben das Recht auf Gedankenfreiheit und Reigionsfreiheit (Artikel 14)

 

Du hast das Recht, dir Deine eigene Meinung zu bilden und sie auch zu sagen.


Du hast das Recht zu entscheiden, ob Du einer Religion angehören möchtest und welcher Religion Du angehören möchtest. 

 

Nur wenn Du durch Deine Meinung andere Menschen einschränkst oder ihnen wehtust, dürfen Erwachsene eingreifen. 

 

Es ist Aufgabe Deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten, Dich dabei zu unterstützen und Deine Meinung und Wünsche mit zu berücksichtigen.

 

 

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) steht folgender Wortlaut zu diesem Kinderrecht:

 

Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2)    Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3)    Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

 

 


Alle Kinderrechte in einfacher Sprache erklärt

(Publikation: Deutsches Komitee für unicef e.V., Illustrationen: Atelier Wolfgang Friesslich, Nürnberg)

UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Sprachen | UNICEF Infothek)

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