Der Rat der Gemeinde Altenberge hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 85 „Kümper, Teil V“ aufzustellen. Mit Hilfe der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ergänzung des benachbart bereits vorhandenen Gewerbe- und Industriestandortes Kümper / Siemensstraße geschaffen werden.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.4.2016 die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 inkl. Festsetzungen mit der Begründung für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen. Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 28.4. bis einschließlich 13.5.2016 im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung Altenberge, Kirchstraße 25, Erdgeschoss Zimmer E.2, während der Dienststunden an Werktagen
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags bis dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr und
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr und
samstags (nur 7.5.2016) von 10 Uhr bis 12 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Am 5.5.2016 (Christi Himmelfahrt) ist das Rathaus geschlossen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeinde Altenberge, Bauamt, Zimmer 5.4, Kirchstraße 25, 48341 Altenberge, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können gemäß § 4a (3) Satz 1 BauGB allerdings nur zu jenen Teilen vorgebracht werden, die gegenüber der ersten Auslegung geändert oder ergänzt wurden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird auf den § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen. Hiernach ist in einem späteren Normenkontrollverfahren der Antrag einer Person zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die hier im Internet veröffentlichten Verfahrensunterlagen lediglich zu Informationszwecken dienen.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren (Stand: April 2016)
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 inkl. Festsetzungen (PDF-Datei, nicht barrierefrei) – geänderter Entwurf –
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 85 (PDF-Datei, nicht barrierefrei) – geänderter Entwurf –
- Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des B-Planes Nr. 85, Bericht 2918.1/01E vom 2.2.2016, Büro Wenker & Gesing, Gronau (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Bodengutachten - Beurteilung der Baugrundverhältnisse, Bewertung der Bebaubarkeit und Hinweise für die Ausführung, Bericht E-4621/6071 vom 30.3.2015, Dipl.-Ing. W. de Reuter, Altenberg (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Geruchsgutachten zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Industrie- und Gewerbeflächen Kümper vom 26.8.2006, Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. M. Langguth, Ahaus (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Beurteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 78 "Kümper IV" im Bereich der gewerblichen Entwicklungsstufen II und III aus naturschutzfachlicher Sicht, Bericht vom 3.10.2010, Planungsbüro Hahm GmbH, Osnabrück (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Bisher nach Einschätzung der Gemeinde vorliegende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen zum Planverfahren (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
- Amtliche Bekanntmachung der Offenlage (PDF-Datei)
Übersicht über den Verfahrensstand
Datum | Verfahrensschritt |
16.11.2015 | Beratung und Beschluss über den Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
14.12.2015 | Aufstellungsbeschluss |
28.12.2015-28.01.2016 | Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB |
15.02.2016 | Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB |
09.03.2016-08.04.2016 | Durchführung der Offenlage |
18.04.2016 | Beratung der Stellungnahmen nach § 3 und § 4 BauGB; Beschluss erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB |