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Sie befinden sich hier: Aktuelles » Ältere Meldungen / Archiv » Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Kümper, Teil V“ hier: Erneute Offenlage gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
27.04.2016

Der Rat der Gemeinde Altenberge hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 85 „Kümper, Teil V“ aufzustellen. Mit Hilfe der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ergänzung des benachbart bereits vorhandenen Gewerbe- und Industriestandortes Kümper / Siemensstraße geschaffen werden.

 

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.4.2016 die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 inkl. Festsetzungen mit der Begründung für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen. Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 28.4. bis einschließlich 13.5.2016 im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung Altenberge, Kirchstraße 25, Erdgeschoss Zimmer E.2, während der Dienststunden an Werktagen

 

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

montags bis dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr und

donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr und

samstags (nur 7.5.2016) von 10 Uhr bis 12 Uhr

 

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Am 5.5.2016 (Christi Himmelfahrt) ist das Rathaus geschlossen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeinde Altenberge, Bauamt, Zimmer 5.4, Kirchstraße 25, 48341 Altenberge, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können gemäß § 4a (3) Satz 1 BauGB allerdings nur zu jenen Teilen vorgebracht werden, die gegenüber der ersten Auslegung geändert oder ergänzt wurden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird auf den § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen. Hiernach ist in einem späteren Normenkontrollverfahren der Antrag einer Person zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die hier im Internet veröffentlichten Verfahrensunterlagen lediglich zu Informationszwecken dienen.

 

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren (Stand: April 2016)

 

 

Übersicht über den Verfahrensstand

Datum Verfahrensschritt
16.11.2015 Beratung und Beschluss über den Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
14.12.2015 Aufstellungsbeschluss
28.12.2015-28.01.2016 Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB
15.02.2016 Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
09.03.2016-08.04.2016 Durchführung der Offenlage
18.04.2016 Beratung der Stellungnahmen nach § 3 und § 4 BauGB; Beschluss erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB

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