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Bewerberliste für künftige Neubaugrundstücke

Für die Bereitstellung von Eigenheimbaugebieten entwickelt die Gemeinde Altenberge bedarfsgerecht neue Wohngebiete. Die Gemeindeverwaltung führt diesbezüglich eine allgemeine Interessentenliste für geplante Baugebiete im Gemeindegebiet. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenfrei in diese Liste eintragen zu lassen.

Sobald die Vergabe kommunaler Baugrundstücke ansteht, werden alle in der Liste geführten Personen hierüber durch Übersendung eine einheitlichen Bewerbungsbogens informiert. Mit der Übersendung des Bewerbungsbogens werden alle Interessenten in die Lage versetzt, sich zu einem von der Gemeinde Altenberge angegebnen Stichtag um die dann angebotenen Baugrundstücke zu bewerben. Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Vergaberichtlinien.

Für die unverbindliche Aufnahme in die Bewerberliste genügt ein einfacher formloser Antrag. Der Antrag sollte dabei sämtliche Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailanschrift) beinhalten. Aufnahmeanträge können schriftlich oder per E-Mail an unten aufgeführte Kontaktadressen gerichtet werden.

 

Presseinfo zur Ausweisung eines neuen Baugebietes
 

Gegenwärtig bereitet die Gemeinde Altenberge die Planung zweier neuer Wohngebiete vor.

 

Neubaugebiet „Bahnhofshügel“:

Altenberge 05.05.2021
Städtebaulicher Vorentwurf „Bahnhofshügel“
Auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion (siehe Vorlage 22/2021) hat der Haupt-, Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 08.03.2021 beschlossen, den vom Gemeinderat im vergangenen Jahr auserkorenen städtebaulichen Vorentwurf „Bahnhofshügel“ der ARGE Pbh/SWUP zu modifizieren. Das Ergebnis der überarbeiteten Planung wurde den Ratsmitgliedern nunmehr am 12.04.2021 im Umweltausschuss sowie am 03.05.2021 im Bauausschuss vorgestellt. Die in der Sitzung vorgestellte Planung ist nachfolgend veröffentlicht:
-     Präsentation Städtebaulicher Vorentwurf „Bahnhofshügel“ (Stand 04/2021)
-     Städtebaulicher Vorentwurf – Planzeichnung 1:1.000 (Stand 12.04.2021)
Aktuell wurde die Planung zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Eine Fortsetzung der Beratungen ist für den laufenden Mai und Juni in den Fachausschüssen sowie in der Ratssitzung am 28.06.2021 vorgesehen.

 

Altenberge, 23.06.2020

Das Gutachterverfahren zum Neubaugebiet “Bahnhofshügel Teil II“ ist inzwischen abgeschlossen. Der Rat der Gemeinde Altenberge hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 den Beschluss gefasst, die Verplanung des Baugebietes „Bahnhofshügel Teil II“ auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs der Arbeitsgemeinschaft pbh GmbH und SWUP GmbH vorzunehmen. Der ausgewählte Entwurf kann hier  eingesehen werden. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird die Gemeinde Altenberge in den kommenden Monaten die notwendigen Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) betreiben. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Planungsrecht für das Neubaugebiet bis Ende 2021 in Kraft treten kann. In der 1. Jahreshälfte 2022 könnten dann die erforderlichen Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet erfolgen; eine Grundstücksvermarktung würde sich hieran anschließen.

 

Neubaugebiet „Rönnenthal III“:

In Anbetracht fehlender Wohnbaulandkapazitäten sowie einer stark anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2020 ferner den Grundstein für die Ausweisung eines weiteren Wohngebietes südlich der Hanseller Straße gelegt. Um das Planungsrecht für eine rund 2 ha große Erweiterung des Wohngebietes „Rönnenthal“ in Richtung Osten zu schaffen, wurden die notwendigen Bauleitplanverfahren eingeleitet. Informationen zum Neubaugebiet inklusive eines Lageplanes enthält die Sitzungsvorlage 45/2020, welche im Ratsinformationssystem  veröffentlicht ist.

 

Der Wohnungsmarkt in Altenberge ist in allen Wohnsegmenten angespannt. Jedes Wohnraumangebot, welches im Gemeindegebiet entsteht, wird unmittelbar vom Markt aufgenommen, ohne dass an anderer Stelle ein nennenswerter Wohnungsleerstand entsteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat bereits im Jahre 2015 die Ausweisung neuer Wohngebiete beschlossen.

 

In einer Informationsveranstaltung hat die Gemeindeverwaltung nunmehr die interessierte Öffentlichkeit über die geplante Entstehung des rund 2 ha großen Wohngebietes „Rönnenthal Teil III“, welches südlich der Hanseller Straße entstehen soll, informiert. Pandemiebedingt hat die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger dabei erstmals virtuell über die Ziele und Zwecke sowohl der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes Nr. 92 „Rönnenthal Teil III“ informiert. Die gewählte Beteiligungsform sei wichtig gewesen, um die Öffentlichkeit auch in Pandemiezeit umfassend über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren und insbesondere den laufenden Planungsprozess nicht weiter zeitlich zu verzögern, so Bürgermeister Reinke. Erklärtes Ziel der Gemeinde sei es, der Bevölkerung möglichst schnell neue Bauflächen anzubieten.

 

Alle Interessierten, die an der digitalen Informationsveranstaltung am 16.03.2021 nicht teilnehmen konnten, können die gezeigte Präsentation hier abrufen.

In einem nächsten Schritt wird sich der Ausschuss für Bauen, Planen und Nachhaltigkeit mit den Bauleitplanentwürfen befassen, bevor diese voraussichtlich Ende April für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch werden sämtliche Verfahrensunterlagen für jedermann unter https://www.o-sp.de/altenberge/verfahren veröffentlicht.

 

Rückfragen zur Bauleitplanung beantworten:

Martin Veelker, Tel-Nr. 02505/82-45

Christoph Rövekamp, Tel-Nr. 02505/82-46

 

Allgemeine Informationen zur Vermarktung der Baugrundstücke:

Bislang stehen bei den künftigen Wohnbaugebieten die Grundstücksgrößen, Kaufpreise und baulichen Vorgaben noch nicht fest. Insbesondere über die Grundstückskonditionen wird der Gemeinderat frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 entscheiden. Alle Grundstücksinteressierten werden daher gebeten, von derartigen Anfragen momentan abzusehen. Die Gemeindeverwaltung wird alle Interessierten rechtzeitig über Vergabekonditionen informieren.

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