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2023

 

Am 12.12.2022 wurde der Entwurf des Haushaltes 2023 dem Rat der Gemeinde Altenberge zugeleitet

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Altenberge für das Haus­haltsjahr 2023 mit Anlagen liegt gem. der aktuellen Fassung des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, in der Zeit vom

 

14.12.2021 bis einschließlich 13.02.2023

(Beschluss der Haushaltssatzung)

 

während der Sprechstunden im Rathaus, Kirchstraße 25, Zimmer 4.3, Altenberge, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

 

Mit Hilfe des visualisierten Haushalts werden zukünftig die Haushaltspläne noch leichter zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet. Die nahezu selbsterklärende Struktur ermöglicht einen schnellen und dennoch vollständigen Überblick über die Haushaltsentwicklung.

 


 

2022

 

Der gemeindliche Haushalt wird nun transparent, übersichtlich und unkompliziert in einer visualisierten Form auf der Homepage dargestellt.

 

Die möglichst intuitive und nachvollziehbare Bereitstellung von Informationen ist Voraussetzung für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen, einem wesentlichen Element unseres freiheitlich-demokratischen Staatswesens.
Transparenz und Offenheit sind daher die Leitlinien der modernen Verwaltungsarbeit und gerade im Bereich der Finanzplanung von besonderem Interesse für die Bevölkerung, da es sich um öffentliche Gelder handelt.

 

Mit Hilfe des visualisierten Haushalts werden Ihnen zukünftig die Haushaltspläne noch leichter zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet. Die nahezu selbsterklärende Struktur ermöglicht einen schnellen und dennoch vollständigen Überblick über die Haushaltsentwicklung.

 

Je nach Interesse können durch wenige Klicks mit der Maustaste weitere Informationen abgerufen werden. Ampelfarben, Pfeile, Grafiken und Diagramme zeigen kurzfristige Entwicklungen und langfristige Trends an.

Visualisierter Haushalt 2022

 


 

Die am 17.01.2022 vom Rat der Gemeinde Altenberge beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Altenberge für das Haushaltsjahr 2022 ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

 

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt.

 

Die nach § 80 Abs. 5 GO NRW erforderliche Anzeige bei der Aufsichtsbehörde ist mit Bericht vom 18.01.2022 erfolgt. Mit Verfügung vom 14.02.2022 hat der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Steinfurt mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen zur Kenntnis genommen wurden. Gegen die darin getroffenen Festsetzungen werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhoben.

 

Der Haushalt ist planmäßig originär ausgeglichen.

 

 

Haushalt 2022

Euro

Ergebnisplan

Erträge 34.732.375,00
Aufwendungen 34.206.525,00
Ergebnis (Überschuss/Fehlbetrag) 525.850,00

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 32.281.040,00
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 31.087.480,00
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.193.560,00
   
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 4.387.362,00
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 30.240.320,00
Saldo aus Investitionstätigkeit -25.852.958,00
   
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 25.854.760,00
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 485.000,00
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 25.369.760,00

Steuerhebesätze

Grundsteuer A 218 v. H.
Grundsteuer B 413 v. H.
Gewerbesteuer 411 v. H.

 

Haushalt für das Haushaltsjahr 2022 nebst Anlagen
(PDF-Dokument, nicht barrierefrei)
 
(PDF-Dokument, nicht barrierefrei)
 

Haushaltsrede des Bürgermeisters

(PDF-Dokument, nicht barrierefrei)

 

Haushaltsrede des Kämmerers

(PDF-Dokument, nicht barrierefrei)

 

Haushaltsreden der Fraktionen

 

Veranstaltungen in Altenberge