2023
Am 12.12.2022 wurde der Entwurf des Haushaltes 2023 dem Rat der Gemeinde Altenberge zugeleitet
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Altenberge für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen liegt gem. der aktuellen Fassung des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, in der Zeit vom
14.12.2021 bis einschließlich 13.02.2023
(Beschluss der Haushaltssatzung)
während der Sprechstunden im Rathaus, Kirchstraße 25, Zimmer 4.3, Altenberge, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Mit Hilfe des visualisierten Haushalts werden zukünftig die Haushaltspläne noch leichter zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet. Die nahezu selbsterklärende Struktur ermöglicht einen schnellen und dennoch vollständigen Überblick über die Haushaltsentwicklung.
2022
Der gemeindliche Haushalt wird nun transparent, übersichtlich und unkompliziert in einer visualisierten Form auf der Homepage dargestellt.
Die möglichst intuitive und nachvollziehbare Bereitstellung von Informationen ist Voraussetzung für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen, einem wesentlichen Element unseres freiheitlich-demokratischen Staatswesens.
Transparenz und Offenheit sind daher die Leitlinien der modernen Verwaltungsarbeit und gerade im Bereich der Finanzplanung von besonderem Interesse für die Bevölkerung, da es sich um öffentliche Gelder handelt.
Mit Hilfe des visualisierten Haushalts werden Ihnen zukünftig die Haushaltspläne noch leichter zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet. Die nahezu selbsterklärende Struktur ermöglicht einen schnellen und dennoch vollständigen Überblick über die Haushaltsentwicklung.
Je nach Interesse können durch wenige Klicks mit der Maustaste weitere Informationen abgerufen werden. Ampelfarben, Pfeile, Grafiken und Diagramme zeigen kurzfristige Entwicklungen und langfristige Trends an.
Visualisierter Haushalt 2022
Die am 17.01.2022 vom Rat der Gemeinde Altenberge beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Altenberge für das Haushaltsjahr 2022 ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt.
Die nach § 80 Abs. 5 GO NRW erforderliche Anzeige bei der Aufsichtsbehörde ist mit Bericht vom 18.01.2022 erfolgt. Mit Verfügung vom 14.02.2022 hat der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Steinfurt mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen zur Kenntnis genommen wurden. Gegen die darin getroffenen Festsetzungen werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhoben.
Der Haushalt ist planmäßig originär ausgeglichen.
Haushalt 2022 |
Euro |
Ergebnisplan
Erträge | 34.732.375,00 |
Aufwendungen | 34.206.525,00 |
Ergebnis (Überschuss/Fehlbetrag) | 525.850,00 |
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 32.281.040,00 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 31.087.480,00 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.193.560,00 |
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 4.387.362,00 |
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 30.240.320,00 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -25.852.958,00 |
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 25.854.760,00 |
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 485.000,00 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 25.369.760,00 |
Steuerhebesätze
Grundsteuer A | 218 v. H. |
Grundsteuer B | 413 v. H. |
Gewerbesteuer | 411 v. H. |
Haushalt für das Haushaltsjahr 2022 nebst Anlagen