Die Gemeinde Altenberge bezuschusst im Rahmen des Landesförderprogramms die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen.
Gründächer und Fassadenbegrünung sind wichtige Elemente, die vielfältige soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche, ökologische und klimatische Funktionen übernehmen. Die Begrünungsmaßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung sowie zur Verbesserung der Luftqualität und des Stadtklimas. Neben der Anpassung an den Klimawandel hat eine Gebäudebegrünung auch weitere positive Effekte, wie z.B. die Erhöhung der Biodiversität, Lärmreduzierung sowie Schaffung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Kurz gesagt: Gebäudebegrünung ist nicht nur was fürs Auge, sondern es trägt auch zur Widerstandsfähigkeit der Gemeinde gegenüber Extremwetterereignissen bei.
Daher ist das Ziel des Landesförderprogramms private und gewerbliche Gebäudeeigentümer dabei zu unterstützen, Begrünungsmaßnahmen am eigenen Gebäude durchzuführen, um den Grünanteil in der Gemeinde zu erhöhen.
Die Richtlinie kurz und knapp:
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Juristische Personen des Privatrechts
Was wird gefördert?
- Dach- und Fassadenbegrünung inklusive Planung, bauliche und technische Maßnahmen und Ausgaben für die Bepflanzungsmaßnahmen
- Überprüfung der Statik wird nicht gefördert
Welche Voraussetzungen gelten?
- Das Vorhaben wird im Gemeindegebiet Altenberge umgesetzt
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen bzw. noch nicht beauftragt
- 10 Jahre Zweckbindungsfrist
Wie wird gefördert?
- Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 50 Prozent
- Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Interessensbekundung per E-Mail bis zum 15. Januar 2023
- Mitte/Ende Februar erfolgt die verbindliche Antragsstellung über das Förderportal des Kreis Steinfurt
Umsetzungszeitraum
- Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2023 umgesetzt sein
Nachfolgend finden sich alle Links und Downloads, welche für die weitere Informationen wichtig sind: